Verfassungsgericht verbietet Referendum über Ölbohrungen auf den Kanaren

Die spanische Zentralregierung in Madrid hatte sich am 24. Oktober an das Tribunal Constitucional, das Verfassungsgericht des Landes gewandt, um eine Abstimmung über die Frage der Ölbohrungen vor den Küsten von Fuerteventura und Lanzarote zu verhindern. Die konservative Regierung von Mariano Rajoy in Madrid beantragte festzustellen, dass man durch eine solche Volksabstimmung geltendes Recht verletzt, da nach ihrer Ansicht allein die Zentralregierung über derartige Angelegenheiten entscheiden kann.

Entscheidung kommt später als Beginn der Ölbohrungen

Am gestrigen Dienstag verkündeten die Richter ihre Entscheidung. Danach muss man die für den 23. November angesetzte Abstimmung aussetzen. Allerdings ist damit das Vorhaben noch nicht endgültig gestorben, da es sich bei dem jetzt verkündeten Beschluss nicht um ein finales Urteil in der Sache handelt. Das Gericht ließ lediglich die Verfassungsklage der Regierung zu, die nun innerhalb einer Frist von 20 Tagen eine entsprechende Klage einreichen muss. Erst danach kann man in der Sache entschieden.

Die Initiatoren der Abstimmung auf den Kanarischen Inseln bedauern die Zulassung der Klage, sind jedoch von der Rechtmäßigkeit ihres Vorhabens weiterhin überzeugt. Bei dem geplanten Referendum wollte man die Bewohner des Archipels fragen, ob die Kanaren ihr Tourismus- und Umweltschutzkonzept wegen der Bohrungen nach Öl oder Gas vor ihren Küsten verändern sollten. Mit dieser Formulierung glaubt die Regionalregierung auf der sicheren Seite zu sein und nicht gegen die Verfassung des Landes zu verstoßen.

Bis in der Sache entschieden sein wird, werden aber wohl schon die ersten Probebohrungen durchgeführt worden sein, die Ende dieses Monats beginnen sollen.