Klappe halten und durch

Für einen Beamten der Guardia Civil aus Arona auf Teneriffa könnte eine etwas heftigere Diskussion mit einem Vorgesetzten im vergangenen Jahr nun äußerst unangenehme Folgen haben. Mit einigen Monaten Gefängnis und dem Verlust seines Arbeitsplatzes könnte man ihn bestrafen, wenn die Richter es als erwiesen ansehen, dass der Beamte einen Unteroffizier der Guardia Civil beleidigt hat.

Grund für die unschöne Auseinandersetzung der beiden Polizisten war ein Vorfall im vergangenen Jahr. Der Unteroffizier hatte seinen Untergebenen in dessen Freizeit zu Hause aufgesucht, weil dieser ein Dokument unterzeichnen sollte, das man allen Angehörigen der Guardia Civil in regelmäßigen Abständen vorlegt. Dass dies allerdings ausgerechnet an seinem freien Tag geschehen sollte, passte dem rangniederen Polizisten nun so gar nicht. Schon am darauffolgenden Tag wäre er wieder im Dienst gewesen und hätte das Dokument unterzeichnen können, ohne dass es für irgendwen zu Schwierigkeiten gekommen wäre.

Guardia Civil fährt Taxi

In der folgenden Diskussion über die unsinnige Störung seiner Freizeit muss es dann wohl zu einem heftigen Wortwechsel gekommen sein, für den es allerdings keine Zeugen gibt. Nicht einmal der Taxifahrer, der den Unteroffizier zum Hause des Beamten gefahren hatte, konnte zur Aufklärung des Falles beitragen. Er war nach eigenen Angaben zu weit vom Geschehen entfernt, als dass er hätte verstehen können, was sie geredet haben. Eine eventuell ausgesprochene Beleidigung konnte er deshalb nicht bestätigen. In diesem Zusammenhang könnte man sich allerdings auch fragen, warum ein Mitglied der Guardia Civil in seiner Dienstzeit mit einem Taxi zu einem Untergebenen fahren muss, um sich ein offensichtlich nicht besonders wichtiges Dokument unterzeichnen zu lassen. Über den Sinn und Unsinn von Entscheidungen und Vorgängen in Amtsstuben nachzudenken und zu diskutieren, kann für Angehörige von strikt hierarchisch geführten Organisationen wie der Guardia Civil jedoch gefährlich sein, wie das vorliegende Beispiel beweist.

Reform des Militärrechts gefordert

Dies gilt besonders dann, wenn wie hier das Militärrecht angewendet ist, in dem Befehl und Gehorsam eine größere Gewichtung haben als Arbeitnehmerrechte. Und Nachdenken war beim Militär noch nie besonders gefragt. Daran hat sich scheinbar auch in unserer Zeit noch nichts geändert. Eine andere Frage, die in Spanien immer wieder für Diskussionen sorgt, ist die, ob die Guardia Civil, die heute ganz andere Aufgaben hat als zur Zeit ihrer Gründung im Jahr 1844 und erst Recht als zur Zeit der Franco-Diktatur, überhaupt noch dem Militärrecht unterstehen sollte.

Die Asociación Unificada de Guardia Civiles (AUGC), ein Verband, der die Interessen der Beschäftigten bei der Guardia Civil vertritt, kämpft schon seit geraumer Zeit dafür, die Organisation der zivilen Gerichtsbarkeit zu unterstellen bzw. das Militärrecht zu reformieren, da die Aufgaben, die diese Polizeieinheit übernommen hat, heute sehr viel stärker in der allgemeinen Polizeiarbeit liegen als bei den militärischen Einsätzen, die allerdings ebenfalls noch zum Auftrag der Guardia Civil gehören.

Diese Diskussion wird aber wohl noch länger geführt werden und hilft den beiden Streithähnen aus Arona in ihrem Fall nicht weiter. Beide haben sich gegenseitig angezeigt, der eine wegen Beleidigung, der andere wegen Missbrauch der Amtsgewalt. Wenn die Richter die Beleidigung des Vorgesetzten als erwiesen betrachten, muss der rangniedere Beamte mit einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe rechnen. Beim Amtsmissbrauch ist die Lage etwas komplizierter, da dieser nicht so klar definiert und deshalb schwerer nachzuweisen ist. Für die unteren Ränge des Militärs und ebenso der Guardia Civil heißt es deshalb auch im 21. Jahrhundert noch, Klappe halten und durch. Der unbedingte und unreflektierte Gehorsam, der in der Geschichte schon so viel Unglück angerichtet hat, steht leider immer noch ganz oben auf der Liste der Tugenden, die von einem Staatsdiener in Uniform gefordert werden.

(Foto: Madrid Emergency Vehicles / flickr.com, Lizenz: CC-BY)